Statuten des MuluMulu Vereins
1. Name und Sitz
Unter dem Namen MuluMulu besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Langenthal2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung der Gemeinschaft aller Vereinsmitglieder, mittels gemeinsamen Reisen sowie sportlichen und sonstigen Anlässen. Die Vereinsart entspricht der Definition des Hobbyvereins.3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Um finanziell schwächere Mitglieder nicht ausschliessen zu können, wird die maximale Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge der aktiven Mitglieder auf CHF 500.-- begrenzt. Sollten für bestimmte Aktivitäten grössere Mittel nötig sein, so müssen diese auf andere Wege beschafft werden, sei dies durch Spenden von Mitgliedern oder sonstigen Gläubigern. Zuwendungen, welche an eine oder mehrere Bedingungen geknüpft sind, dürfen ohne das Einverständnis aller Mitglieder nicht angenommen werden.4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat, männlich ist und von den bestehenden Mitgliedern einstimmig angenommen wird. Die Vereinsmitglieder der Vereinsgründung heissen:- David Hunziker
- Marco Christen
- Remo Holzer
- Marco Kipfer
- Matthias Marti
- Philip Schaller
- Jan Holzer
- Patrick Hunziker
Der Jahresbeitrag muss bis spätestens einen Monat vor Beginn der Vereinsreise einbezahlt werden. Pro Woche Verzug ist eine Busse von CHF 10.- fällig.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich an den Präsidenten gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden, vorausgesetzt, das Mitglied wurde schon einmal verwarnt. Die Gründe für den Ausschluss müssen genannt werden. Eine Mehrheit der Aktivmitglieder fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:- die Generalversammlung
- der Vorstand
8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich am ersten Freitag im Januar statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mindestens einen Monat im Voraus mündlich unter Abgabe der Traktandenliste oder schriftlich unter Beilage der Traktandenliste eingeladen. Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
- Rückblick auf das vergangene Jahr
- Wahl des Organisators der jährlichen Vereinsreise
- Jahresgrobplanung
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Abnahme der Jahresrechnung
- Beschluss über das Jahresbudget
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Behandlung der Ausschlussrekurse